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Abitur
(nach Klasse 13)
Das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) am Abendgymnasium ist dem eines jeden anderen Gymnasiums gleichgestellt. Es berechtigt zum Studium alle Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland
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Allgemeine Fachhochschulreife
(nach Klasse 12)
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges berufliches Praktikum, FSJ oder BFD.
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Mittlere Reife
(nach Klasse 11)
Mit der Versetzung nach Klasse 12 kann der mittlere Bildungsabschluss bescheinigt werden.